Persönliche politische Aktivitäten – Jabils politische Aktivitäten – Vermögensgegenstände des Unternehmens
In diesem Abschnitt werden folgende Themen behandelt:
Persönliche politische Aktivitäten – Jabils politische Aktivitäten – Vermögensgegenstände des Unternehmens
Unsere Verpflichtung
Wir befürworten das Recht unserer Arbeitnehmer, am politischen Prozess teilzunehmen. Dabei dürfen wir jedoch nicht den Eindruck erwecken, dass unsere individuellen Überzeugungen den Standpunkt von Jabil repräsentieren.
Wenn Sie bei politischen Aktivitäten aktiv sind, sollten Sie dies in Ihrer Freizeit und auf eigene Kosten tun. Die Trennung persönlicher Aktivitäten und Meinungen von denen des Unternehmens trägt zum Schutz von Jabil bei.
Jabil kann sein Recht und seine Verantwortung wahrnehmen, seinen Standpunkt zu relevanten Fragen bekannt zu machen. Dabei halten wir uns an alle Lobbygesetze. Wir können Mitarbeiter oder professionelle Lobbyisten damit beauftragen, in unserem Namen mit Regierungsbeamten zusammenzuarbeiten. Ohne ausdrückliche Genehmigung der Leitung der Rechtsabteilung sind Lobbyaktivitäten im Namen von Jabil nicht erlaubt.
Richtlinie
Richtlinie zu Spenden für wohltätige Zwecke