Wettbewerbsgesetze – Treffen mit Wettbewerbern – Wettbewerbswidrige Themen
In diesem Abschnitt werden folgende Themen behandelt:
Wettbewerbsgesetze – Treffen mit Wettbewerbern – Wettbewerbswidrige Themen
Unsere Verpflichtung
Wir glauben an freien und offenen Wettbewerb. Unsere Wettbewerbsvorteile erlangen wir durch die Qualität unserer Produkte und nicht durch unethische oder illegale Geschäftspraktiken.
Jedes Land, in dem wir tätig sind, hat Gesetze, die unsere Beziehungen zu Wettbewerbern, Lieferanten, Vertriebspartnern und Kunden regeln. Auch wenn die gesetzlichen Vorgaben unterschiedlich sind, verfolgen die Wettbewerbsgesetze (in den USA auch Kartellgesetze genannt) im Allgemeinen dasselbe Ziel: das effiziente Funktionieren der Märkte durch wettbewerbsfähige Preise, Wahlmöglichkeiten für Kunden und Innovation sicherzustellen.
Sprechen Sie niemals mit Wettbewerbern über jegliche Aspekte unserer Preise, Verkaufszahlen, Kunden oder Gebiete und machen Sie diesbezüglich auch keine Andeutungen.
Nehmen Sie nicht an Treffen mit Wettbewerbern teil, bei denen über Preise oder andere vertrauliche Informationen gesprochen werden könnte.
Stimmen Sie sich nicht mit Wettbewerbern darüber ab, die Angebote an einen Kunden in einer Ausschreibung zu koordinieren.
Wenden Sie sich an das Global Ethics and Compliance Team, wenn Sie Fragen oder Bedenken bezüglich Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht haben.
Die Treffen von Branchen- und Wirtschaftsverbänden dienen legitimen und lohnenden Zwecken. Jedoch kommen bei diesen Treffen Wettbewerber zusammen, die Fragen von beiderseitigem Interesse erörtern und dabei Grenzen überschreiten können. Selbst Witze über unangemessene Themen wie Marketing- oder Preisstrategien können falsch interpretiert und falsch wiedergegeben werden.
Wenn das Gespräch auf ein wettbewerbswidriges Thema kommt, sollten Sie sich weigern, darüber zu sprechen, das Gespräch sofort verlassen und dem Global Ethics and Compliance Team mitteilen, was passiert ist.
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Unternehmensverantwortung – Würde und Gleichheit – Arbeitsrecht